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Unbezahlte Löhne in Spanien eintreiben: Fristen, FOGASA und Klage

Silvia Santaulària Bachmann16. September 20266 min Lesedauer

Unbezahlte Löhne in Spanien eintreiben

Ausstehende Gehälter gehören zu den häufigsten Arbeitskonflikten in Spanien. Das Gesetz bietet Arbeitnehmern klare Instrumente, um ihre Ansprüche durchzusetzen — vorausgesetzt, die Fristen werden eingehalten.

Was können Sie verlangen?

Nicht nur den Grundlohn: auch nicht gezahlte Überstunden, Urlaubsabgeltung, gesetzliche und vertragliche Zulagen sowie nicht genommene Urlaubstage. Zinsen ab dem Zeitpunkt des Verzugs stehen Ihnen ebenfalls zu.

Der Weg: außergerichtlich, dann gerichtlich

Zuerst fordere ich den Arbeitgeber außergerichtlich zur Zahlung auf. Kommt keine Zahlung, folgt die Reclamación de cantidad vor dem Arbeitsgericht. Bei eindeutigen Lohnrückständen kann das Verfahren zügig sein.

FOGASA — Schutz bei Insolvenz des Arbeitgebers

Ist der Arbeitgeber zahlungsunfähig, springt der Fondo de Garantía Salarial (FOGASA) ein. Er deckt ausstehende Löhne und Abfindungen bis zu gesetzlichen Höchstgrenzen. Ich stelle den FOGASA-Antrag für Sie.

Die Frist: ein Jahr

Die allgemeine Verjährungsfrist für Lohnansprüche beträgt ein Jahr. Handeln Sie daher zeitnah, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren.

Wie ich helfe

Ich prüfe Ihre Ansprüche, berechne die genaue Summe, verhandle mit dem Arbeitgeber und vertrete Sie vor dem Arbeitsgericht — auf Mallorca, Ibiza, Menorca und in Barcelona.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose Ersteinschätzung.

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Über die Autorin

Silvia Santaulària Bachmann

Anwältin (Abogada Colegiada nº 6193 – ICAIB)

Spezialisiert auf Betrug, Strafrecht, Forderungseinzug und Erbrecht für Deutsche

Mallorca, Ibiza, Barcelona
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