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Zivilrecht

Kündigung in Spanien: Arbeitnehmerrechte, Abfindung und Klagefristen

Silvia Santaulària Bachmann10. Juli 20265 min Lesedauer

Kündigung in Spanien: Was Arbeitnehmer wissen müssen

Das spanische Arbeitsrecht (Estatuto de los Trabajadores) schützt Arbeitnehmer, unterscheidet aber wichtige Kündigungsarten.

Arten der Kündigung

  • Despido procedente (rechtmäßig): Abfindung nur bei objektiven Gründen (20 Tage/Jahr)
  • Despido improcedente (unrechtmäßig): Abfindung von 33 Tagen pro Beschäftigungsjahr (max. 24 Monatsgehälter)
  • Despido nulo (nichtig): z.B. bei Diskriminierung – Wiedereinstellung möglich

Die 20-Tage-Frist

Ab Zustellung der Kündigung haben Arbeitnehmer nur 20 Werktage, um Klage beim Arbeitsgericht (Juzgado de lo Social) einzureichen. Vorher ist ein obligatorischer Schlichtungsversuch (SMAC/Conciliación) nötig.

Berechnung der Abfindung

Bei unrechtmäßiger Kündigung: 33 Tage Gehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit, gedeckelt auf 24 Monatsgehälter. Für Verträge vor 2012 gelten teils höhere Sätze (Übergangsregelung).

Was tun bei einer Kündigung?

  1. Kündigungsschreiben und Zustellungsdatum sichern
  2. Sofort anwaltlich prüfen lassen, ob die Kündigung rechtmäßig ist
  3. Innerhalb der Frist Schlichtung beantragen
  4. Bei Bedarf Klage einreichen

Fazit

Die kurze Klagefrist macht schnelles Handeln essenziell. Ich unterstütze deutschsprachige Arbeitnehmer in Spanien bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

KündigungArbeitsrechtAbfindungdespidoSpanien

Über die Autorin

Silvia Santaulària Bachmann

Anwältin (Abogada Colegiada nº 6193 – ICAIB)

Spezialisiert auf Betrug, Strafrecht, Forderungseinzug und Erbrecht für Deutsche

Mallorca, Ibiza, Barcelona
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