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Zivilrecht

Verkehrsunfall in Spanien: Schadensersatz, Versicherung und Ihre Rechte

Silvia Santaulària Bachmann5. Juli 20265 min Lesedauer

Verkehrsunfall in Spanien: Ihre Rechte als Geschädigter

Jedes Jahr sind zahlreiche Touristen und Residenten in Verkehrsunfälle auf Mallorca, Ibiza und dem Festland verwickelt.

Erste Schritte nach dem Unfall

  1. Unfallbericht (Atestado) von der Guardia Civil oder Policía Local anfordern
  2. Europäischer Unfallbericht (Parte Amistoso) beidseitig ausfüllen
  3. Fotos, Zeugen und ärztliche Erstversorgung dokumentieren
  4. Eigene und gegnerische Versicherung informieren

Schadensersatzansprüche (Baremo)

Spanien nutzt ein gesetzliches Bewertungssystem (Baremo de Tráfico), das Personen- und Sachschäden nach festen Tabellen berechnet – inklusive Schmerzensgeld, Erwerbsausfall und Pflegekosten.

Rolle der Versicherung

Die gegnerische Kfz-Versicherung muss innerhalb von 3 Monaten ein Angebot vorlegen. Oft liegt dieses deutlich unter dem tatsächlichen Anspruch – eine anwaltliche Prüfung lohnt sich.

Verjährungsfrist

Ansprüche aus Verkehrsunfällen verjähren in Spanien nach einem Jahr (außerbulistisch) bzw. länger bei strafrechtlicher Relevanz.

Fazit

Als deutschsprachige Anwältin helfe ich Unfallopfern, ihre volle Entschädigung nach dem Baremo durchzusetzen – auch gegenüber spanischen Versicherungen.

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Über die Autorin

Silvia Santaulària Bachmann

Anwältin (Abogada Colegiada nº 6193 – ICAIB)

Spezialisiert auf Betrug, Strafrecht, Forderungseinzug und Erbrecht für Deutsche

Mallorca, Ibiza, Barcelona
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