Verkehrsdelikte auf Mallorca – Häufiger als man denkt
Verkehrsdelikte (Delitos contra la seguridad vial) gehören zu den häufigsten Straftaten auf Mallorca – insbesondere während der Sommersaison. Viele Touristen und Residenten unterschätzen die strengen spanischen Gesetze.
Art. 379 CP – Alkohol und Drogen am Steuer
Alkohol
- Über 0,60 mg/l in der Atemluft (oder 1,2 g/l Blut): Straftat
- Strafe: 3–6 Monate Freiheitsstrafe ODER Geldstrafe 6–12 Monate
- Zusätzlich: Fahrverbot 1–4 Jahre
Drogen
- Fahren unter Drogeneinfluss ist immer eine Straftat
- Gleicher Strafrahmen wie Alkohol
Achtung bei niedrigeren Werten
- 0,25–0,60 mg/l Atemluft: Ordnungswidrigkeit (Infracción administrativa)
- Bußgeld: 500–1.000 € + 4–6 Punkte
Art. 380 CP – Gefährliches Fahren
- Strafe: 6 Monate – 2 Jahre Freiheitsstrafe + Fahrverbot 1–6 Jahre
- Rases, grob rücksichtsloses Fahren
- Übermäßige Geschwindigkeitüberschreitung
Art. 381 CP – Gefährliches Fahren mit Todesverachtung
- Strafe: 2–5 Jahre Freiheitsstrafe
- Bewusste Inkaufnahme einer Lebensgefahr
Art. 382 bis CP – Fahrerflucht (Omisión del deber de socorro)
- Strafe: 2–4 Jahre Freiheitsstrafe (bei Verletzten)
- 3–6 Monate Freiheitsstrafe (bei Sachschaden)
- Pflicht zur Hilfeleistung (Art. 195 CP)
Art. 384 CP – Fahren ohne gültigen Führerschein
- Strafe: 3–6 Monate Freiheitsstrafe ODER Geldstrafe 12–24 Monate
- Betrifft: Entzogener Führerschein, nie erworbener Führerschein, Punkteverlust
Verfahrensablauf auf Mallorca
- Polizeikontrolle (Guardia Civil de Tráfico oder Policía Local)
- Alkoholtest (Ethylometer) oder Drogentest (Speicheltest)
- Atestado (Polizeibericht) wird erstellt
- Bei Straftat: Vorführung vor Juzgado de Guardia
- Häufig: Juicio rápido (Schnellverfahren) am gleichen Tag
Juicio Rápido – Das Schnellverfahren
- Verhandlung oft am selben Tag der Festnahme
- Geständnis mit Conformidad: Strafreduzierung um 1/3
- Achtung: Ohne anwaltliche Beratung sollten Sie niemals ein Geständnis ablegen!
Auswirkungen auf den deutschen Führerschein
- Ein spanisches Fahrverbot gilt nur in Spanien
- Aber: Deutschland kann auf Basis der Gegenseitigkeit Maßnahmen ergreifen
- EU-Führerscheinrichtlinie: Informationsaustausch zwischen den Behörden
Kontaktieren Sie mich bei Verkehrsdelikten auf Mallorca: +34 871 024 474
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Über die Autorin
Silvia Santaulària Bachmann
Anwältin (Abogada Colegiada nº 6193 – ICAIB)
Spezialisiert auf Betrug, Strafrecht, Forderungseinzug und Erbrecht für Deutsche
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