Deutsches Urteil auf den Balearen vollstrecken
Dank der EU-Verordnungen ist die Vollstreckung deutscher Urteile auf Mallorca, Ibiza und Menorca heute deutlich einfacher als früher. Als zugelassene Abogada (Colegiada nº 6193 – ICAIB) führe ich für Sie das gesamte Vollstreckungsverfahren durch.
Drei Wege zur Vollstreckung
1. Brüssel-I-Verordnung (Nr. 1215/2012)
Die häufigste Methode: Deutsche Urteile sind in Spanien unmittelbar vollstreckbar, ohne Exequatur-Verfahren.
Voraussetzungen:
- Urteil nach dem 10.01.2015 ergangen
- Vollstreckungsbescheinigung des deutschen Gerichts (Formblatt Anhang I)
- Beglaubigte Übersetzung ins Spanische
2. Europäischer Vollstreckungstitel (EuVTVO)
Für unbestrittene Forderungen nach Verordnung Nr. 805/2004:
- Das deutsche Gericht bestätigt das Urteil als Europäischen Vollstreckungstitel
- In Spanien wird das Urteil direkt vollstreckt
- Kein spanisches Zwischenverfahren notwendig
3. Europäischer Zahlungsbefehl (EuMahnVO)
Für grenzüberschreitende Geldforderungen:
- Antrag beim deutschen Gericht
- Wird in Spanien wie ein inländischer Titel behandelt
Zuständige Gerichte auf den Balearen
| Insel | Gericht | |---|---| | Mallorca | Juzgado de Primera Instancia de Palma | | Ibiza | Juzgado de Primera Instancia de Ibiza | | Menorca | Juzgado de Primera Instancia de Mahón |
Praktische Schritte
- Bescheinigung besorgen: Formblatt beim deutschen Gericht beantragen
- Übersetzung: Beglaubigte Übersetzung ins Spanische
- Vollstreckungsantrag: Demanda de ejecución beim zuständigen Juzgado
- Vollstreckung: Kontopfändung, Immobilienpfändung, etc.
Kosten
Die Gesamtkosten für ein Vollstreckungsverfahren auf Mallorca liegen typischerweise zwischen 1.500 € und 3.500 €, je nach Komplexität und Höhe der Forderung.
Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Vollstreckungsmöglichkeiten.
Über die Autorin
Silvia Santaulària Bachmann
Anwältin (Abogada Colegiada nº 6193 – ICAIB)
Spezialisiert auf Betrug, Strafrecht, Forderungseinzug und Erbrecht für Deutsche
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